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   OLG Hamm, 10.01.2006 - 4 Ss 468/05   

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https://dejure.org/2006,11708
OLG Hamm, 10.01.2006 - 4 Ss 468/05 (https://dejure.org/2006,11708)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.01.2006 - 4 Ss 468/05 (https://dejure.org/2006,11708)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Januar 2006 - 4 Ss 468/05 (https://dejure.org/2006,11708)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beleidigung durch öffentliche Verbreitung einer Strafanzeigen wegen Totschlags gegen andere Person auf Flugblättern; Verhältnis von Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz bei Schmähkritik; Abgrenzung von Meinungsäußerungen und Werturteilen im Rahmen von ...

  • Judicialis

    StGB § 22; ; StGB § 23; ; StGB § 185; ; StGB § 193; ; StGB § 212; ; StGB § 223; ; LandespresseG NRW § 8; ; LandespresseG NRW § 22 Nr. 3; ; StPO § 473 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 185; LandespresseG NRW § 8 § 22 Nr. 3
    Beleidigung in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Pressegesetz NRW

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2006 - 4 Ss 468/05
    Hingegen sind Meinungen, auf die sich der grundsätzliche Schutz in erster Linie bezieht, durch die subjektive Beziehung des Einzelnen zum Inhalt seiner Aussage und durch die Elemente der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägt (vgl. BVerfG, StV 2000, 416, 418; NJW 1994, 1779).

    Tatsachenbehauptungen können jedoch auch in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG fallen, und zwar dann, wenn sie im Zusammenspiel die Voraussetzungen für die Bildung von Meinungen sind, weil sich diese in der Regel auf tatsächliche Annahmen stützen oder zu tatsächlichen Verhältnissen Stellung beziehen (BVerfG, NJW 1994, 1779; OLG Hamm, NStZ-RR 2006, 7).

    Erweist sich eine Äußerung als Werturteil oder Meinungskundgabe, geht die Meinungsfreiheit grundsätzlich dem Persönlichkeitsschutz vor, ohne dass es darauf ankommt, ob die Äußerung begründet oder grundlos, emotional oder rational, scharf oder verletzend formuliert ist, als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingestuft wird (vgl. BVerfG, NJW 1994, 1779).

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2006 - 4 Ss 468/05
    Letzteres liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor, wenn bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung mit der Sache im Vordergrund steht, sondern die Deformierung der Person, d. h. ihre persönliche Herabsetzung jenseits polemischer und überspitzter Kritik (vgl. BVerfG, StV 1996, 17).
  • BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 963/90

    Persönlicher Ehrenschutz und Parteivortrag im Zivilrechtsstreit

    Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2006 - 4 Ss 468/05
    Im "Kampf um das Recht" darf ein Beteiligter auch starke, eindringliche Ausdrücke und sinnfähige Schlagworte benutzen, um seine Rechtsposition zu unterstreichen, selbst wenn er seine Kritik anders hätte formulieren können (vgl. BVerfG, StV 1991, 458).
  • BVerfG, 28.03.2000 - 2 BvR 1392/96

    Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) sowie des Anspruchs auf ein

    Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2006 - 4 Ss 468/05
    Hingegen sind Meinungen, auf die sich der grundsätzliche Schutz in erster Linie bezieht, durch die subjektive Beziehung des Einzelnen zum Inhalt seiner Aussage und durch die Elemente der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägt (vgl. BVerfG, StV 2000, 416, 418; NJW 1994, 1779).
  • BGH, 25.03.1997 - VI ZR 102/96

    Anspruch auf Unterlassung einer aus dem Zusammenhang gerissenen

    Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2006 - 4 Ss 468/05
    Ob der Tatrichter den Aussagegehalt einer beanstandeten Äußerung zutreffend erfasst und rechtlich einwandfrei zwischen Tatsachenbehauptung und Werturteil unterschieden hat, unterliegt revisionsrechtlicher Sachprüfung (vgl. BGH, NJW 1997, 2513).
  • BVerfG, 16.10.1998 - 1 BvR 590/96

    Verletzung der Meinungsfreiheit durch Bewertung einer Äußerung als objektiv

    Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2006 - 4 Ss 468/05
    Zurücktreten muss die Meinungsfreiheit allerdings dann, wenn sich die Äußerung als Angriff auf die Menschenwürde, als Formalbeleidigung oder als Schmähung darstellt (vgl. BVerfG, NJW 1999, 2262).
  • OLG Hamm, 03.06.2004 - 4 Ss 138/04

    Beleidigung; Meinungsäußerung; verfassungsrechtliche Abwägung; Beleidigung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2006 - 4 Ss 468/05
    Tatsachenbehauptungen können jedoch auch in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG fallen, und zwar dann, wenn sie im Zusammenspiel die Voraussetzungen für die Bildung von Meinungen sind, weil sich diese in der Regel auf tatsächliche Annahmen stützen oder zu tatsächlichen Verhältnissen Stellung beziehen (BVerfG, NJW 1994, 1779; OLG Hamm, NStZ-RR 2006, 7).
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